Satzung des VfB Fanclub Nau-Schwaben 2017 e.V.
§ 1 Name, Sitz und Gründungsdatum
Der Fanclub führt den Namen VfB Fanclub Nau-Schwaben 2017 e.V., hat seinen Sitz in 89129 Langenau und wurde am 17. Juli 2017 gegründet.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.08. und endet am 31.07.
§ 3 Zweck des Vereins
Sinn und Zweck des Vereins ist die friedliche Unterstützung des VfB Stuttgart bei Heim – und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Verein ist politisch neutral und hat keine extremistischen Inhalte.
§ 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft
a.) Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden. Über eine Aufnahme, die schriftlich eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand.
b.) Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.
c.) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
d.) Die Austrittserklärung hat schriftlich bis zum 30.04. des Geschäftsjahres zu erfolgen.
e.) Der Ausschluss erfolgt:
- bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder den Interessen des Vereins.
- wegen unehrenhaftem Verhaltens inner- und außerhalb des Vereins.
- aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.
f.) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
g.) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.
§ 5 Jahresbeitrag
Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt wird.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung.
Der Vorstand besteht aus:
a.) dem 1. und 2. Vorsitzenden
b.) dem Kassenwart
Der Verein wird von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen.
§ 7 Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand muss von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder zwei Wochen vorher im offiziellen Amtsblatt der Stadt Langenau (Heimatrundschau) schriftlich zu informieren.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder.
Bei Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 75 % der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Über die Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift erstellt, welche vom Schriftführer und dem 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
§ 9 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.
§ 10 In-Kraft-Treten der Satzung
Diese Satzung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung und die Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.